Skip to content

Kindesunterhalt

Grundsätzlich gibt es hier einen vorgesehenen Regelbedarf der vom Alter des Kindes abhängig ist. In der Praxis wird jedoch der Unterhalt für das Kind nach Prozenten des Jahresnettoeinkommens berechnet und beträgt zwischen 16% und 22% für ein Kind.

Auch ist der Kindesunterhalt mit der sogenannten Playboygrenze der Höhe nach begrenzt.

Auch hält der OGH strikt an einer Entkoppelung von Unterhalts- und Steuerrecht fest. So handelt es sich beim Familienbonus Plus um einen echten Steuerabsetzbetrag. Der Familienbonus Plus ist daher nicht in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzubeziehen und auch findet eine Anrechnung von Transferleistungen nicht mehr statt. Der Familienbonus Plus und der Unterhaltsabsetzbetrag bleiben damit unterhaltsrechtlich neutral.

OGH 11.12.2019, 4Ob150/19s

Ich stehe Ihnen für Fragen zum Kindesunterhalt jederzeit gerne zur Verfügung.

Comments (0)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Back To Top
Search