Bruder mit Axt getötet: 14-Jähriger rekonstruiert Tat!
Gerichtsprozess St. Pölten – Vergewaltigung auf öffentlicher Toilette
Brutale Szenen ereigneten sich auf einer öffentlichen Toilette im Bezirk Tulln
BEZIRK. Brutale Szenen spielten sich am 21. Februar dieses Jahres auf einer öffentlichen Toilette im Bezirk Tulln ab. Zwei mehrfach vorbestrafte Burschen (17 und 19 Jahre), sollen eine 16-Jährige nicht nur geschlagen und vergewaltigt, sondern auch auf sie uriniert haben.
Der St. Pöltner Jugendrichter Markus Grünberger sah sich beim Prozess am Landesgericht mit drei ihm gut bekannten Angeklagten konfrontiert. Sowohl der 17-Jährige, als auch der 19-Jährige standen bereits 2020 wegen mehrere Delikte vor Gericht. Zwei ihrer damaligen Komplizen wollten sogar mit einem gestohlenen Pkw zur Verhandlung fahren, gingen dabei aber der Polizei ins Netz. Der Erstangeklagte weist insgesamt drei, der Drittangeklagte vier Vorstrafen auf, der 16-jährige Zweitangeklagte, ebenfalls dreifach vorbestraft, kam diesmal mit einem Freispruch davon.
Staatsanwalt Patrick Hinterleitner schilderte in seinem Eröffnungsplädoyer die nur schwer nachvollziehbare Beziehung der 16-jährigen Lisa (Name v.d. Red. geändert), die sich etwa ab Ende 2021 zunehmend häufiger mit den drei Burschen traf. Mehrfach sei es auch zu einvernehmlichem Sex gekommen, wobei der Erstangeklagte unter anderem ein Video hergestellt habe, bei dem Lisa vom Zweitangeklagten mit dem Stiel einer Klobürste penetriert worden war. Ein Video gelangte unter anderem auch auf das Handy des Vaters, der es den Ermittlern übergab.
Am 21. Februar 2023 sei die Situation eskaliert, als der Erst- und der Drittangeklagte das alkoholisierte Mädchen auf die Toilette einer Tankstelle begleiteten. Als Lisa sich weigerte, an dem 17-Jährigen den Oralverkehr zu vollziehen, habe ihr der 19-Jährige einen wuchtigen Schlag versetzt. Als Lisa am Boden lag, sei sie aufgefordert worden, sich umzudrehen. Während der Erstangeklagte sie vergewaltigte, urinierte der 19-Jährige auf das Opfer. Auch dabei entstand ein Video.
Zu weiteren Tatvorwürfen wurden die Angeklagten im Zweifel freigesprochen, vor allem dann, wenn Lisa in ihrer kontradiktatorischen Einvernahme mit „ich glaube“, beziehungsweise „ich vermute“ keine beweiskräftigen Aussagen tätigte.
„Auch, wenn die Videos, auf denen mein Mandant zu sehen ist, noch so abstoßend und verwerflich sind, es liegt jedoch kein Straftatbestand vor“,
argumentierte Verteidiger Raimund Schüller, dessen 16-jährigem Mandant auch eine fortgesetzte Gewalt an dem Mädchen nicht eindeutig nachzuweisen war.
Relativ glimpflich kam der 17-Jährige davon. Das Verteidigerduo Maximiuk / Gallauner empfahl dem Angeklagten, den Schuldspruch verbunden mit einer dreijährigen Haftstrafe wegen Vergewaltig ungund pornografischer Darstellung Minderjähriger anzunehmen. Völlig überrascht, so Verteidiger Andreas Strobl, schien der 19-Jährige von der achtjährigen Haftstrafe wegen Vergewaltigung und versuchter schwerer Körperverletzung, wobei der Richter die besondere Demütigung durch das Urinieren auf das betrunkene Mädchen hervorhob. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Bericht: Ilse Probst (meinBezirk.at 29.10.2023)
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